Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung sozialer, kultureller und sportlicher Bestrebungen und Anlässe durch Beiträge an entsprechende Institutionen oder Personen. Im Kanton Zug ansässige Personen sowie auch selbsttragende im Kanton Zug ansässige private Institutionen sollen in erster Linie berücksichtigt werden. Dem Stiftungsrat ist es jedoch unbenommen, ausnahmsweise auch an ausserhalb des Kantons Zug ansässige Personen oder Institutionen Beiträge zu leisten. Auch Ausländer sind vom Kreis der Destinatäre grundsätzlich nicht ausgeschlossen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde