Die Stiftung bezweckt die Ergänzung der beruflichen Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen, die aufgrund der Höhe ihrer Entlöhnung dem Kader zuzurechnen sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Fall von Alter oder Invalidität von ihm selbst; im Fall des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Im Übrigen vergleiche Stiftungsurkunde.