Die in einem festen Dienstverhältnis zur Stifterfirma stehenden Angestellten sowie ihre Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod oder unverschuldeter Notlage zu schützen, sowie die vorsorgliche Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung anderer der Wohlfahrt des Personals dienenden Einrichtungen der Stifterfirma.