Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Behördenmitglieder und Mitarbeitenden der Einwohner-, Kirch- und Korporationsgemeinden, sowie der Gemeindeverbände sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich freiwilliger Unterstützungsleistungen in Notlagen.