Völlige oder teilweise Übernahme der Schulgelder und Nebenleistungen für diejenigen Schüler der Stiftung Rietbergschule Zürich, deren Eltern die Schulgelder und allfällige Nebenleistungen aus irgendeinem Grunde nicht erbringen können; weder die Schule noch irgendwelche Eltern haben Anspruch auf eine Zuwendung; kann Geschenke zu Unterrichtszwecken an die Rietbergschule vornehmen, soweit der Wohlfahrtscharakter der Stiftung gemäss jeweils gültigem Steuerrecht dadurch nicht in Frage gestellt wird.