Die Stiftung bezweckt die ausserobligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie schützt die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Unternehmen (nachstehend "Arbeitgeber" genannt) nach Massgabe ihrer Reglemente gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalles infolge von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftung anschliessen können sich auch Arbeitgeber mit ihren Verwaltungsräten. Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung ist im Gebiet der ganzen Schweiz tätig.