Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Hinterbliebene durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen; an die Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage sowie zur Alterssicherung; an die Angehörigen der Arbeitnehmer sowie an die von ihnen unterhaltenen Personen im Falle des Hinschiedes der Arbeitnehmer.