Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde.