Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Aus-führungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Um-fang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invaidität.