In Ergänzung zu den Leistungen des übrigen betrieblichen Vorsorgewerkes der Stifterfirma, auf freiwilliger Basis die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Hinterlassene im Falle von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Tod oder unverschuldeter Notlage.