Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und Weiterführung des im Rahmen der beruflichen Vorsorge erworbenen Vorsorgeschutzes gemäss den einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen (Art. 4 FZG und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung). Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich auf die gesamte Schweiz. Die Stiftung kann ergänzend zu Absatz 1 zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod Versicherungsschutz anbieten, indem sie zugunsten der Versicherten Versicherungsverträge abschliesst, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.