Freiwillige Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen bei Ganz- oder Teilarbeitslosigkeit inklusive Kurzarbeit an Arbeitnehmer beziehungsweise ehemalige Arbeitnehmer und Pensionierte der Mitglieder der Stifterin. Im Rahmen der Vermögenserträgnisse können Unterstützungsbeiträge auch für andere Sozialfälle ausgerichtet werden.