Berufliche Vorsorge im nicht obligatorischen Bereich für Arbeitnehmer der der Stiftung durch Anschlussvereinbarungen angeschlossenen Personen, beziehungsweise Firmen mit Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können auch Massnahmen beruflicher Vorsorge für Arbeitgeber oder Selbständigerwerbende getroffen werden.