Bezweckt, die Arbeitnehmer der mit der Generali (Schweiz) Holding wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Gesellschaften bzw. angeschlossenen Gesellschaften sowie deren Angehörige und Hinterlassenen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie im Bereich der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern.