Die Stiftung unterstützt sozial tätige Institutionen und Organisationen im Inland, welche die Betreuung und Wiedereingliederung von Jugendlichen (exklusive Drogenabhängige) zum Ziel haben. Der Stiftungsrat kann bis maximal drei Institutionen mit anderem Zweck namentlich bestimmen, welche in den Genuss von jährlich wiederkehrenden Beiträgen kommen.