Unterstützung der Arbeitnehmer der Stifterfirma, seiner Angehörigen und Hinterbliebenen zur Milderung von Härtefällen bei Krankheit, Invalidität, Unfall, Alter, Tod, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Die Stiftung kann ebenfalls Stipendien zu Studien- oder Weiterbildungszwecken ausrichten für direkte Nachkommen oder Pflegekinder der Destinatäre bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.