Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmen der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben einschliesslich Unterstützungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit erbringen. im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.