Die Stiftung setzt sich für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Zusammenhang mit dem Abbau von Steinen und Erden ein. Sie kann alle Massnahmen ergreifen und Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu verwirklichen und zu fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks zudem Grundstücke erwerben und weitere Grundstückgeschäfte tätigen.