Betrieb von Autoreparaturwerkstätten sowie Fahrzeug-, Ersatzteil- und Zubehörhandel. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Sie ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten.