Prüfung von Firmen nach aktienrechtlichen Vorschriften sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung, Übernahme von Treuhandaufgaben sowie Finanzberatungen. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art in irgendeiner Form beteiligen oder selbst solche Unternehmen im In- und Ausland gründen.