Erneuerung der bestehenden Anlagen und Sicherung derselben als Kleinbahn für die Zukunft zwecks Erschliessung eines ruhigen Wandergebietes; die Genossenschaft beabsichtigt, die Beziehung zur Gemeinde Malans vertraglich zu regeln, insbesondere bezüglich der Art der Übernahme der bestehenden Anlagen der Aelplibahn und einer allfällig weiteren Beteiligung der Gemeinde; die Genossenschaft kann sich an Nebenbetrieben beteiligen oder solche selber führen.