Holz- und Treppenbau; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, kann Liegenschaften erwerben und veräussern und kann alle Geschäfte auf eigene und fremde Rechnung durchführen, welche geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.