Die Genossenschaft bezweckt, ein Architektur- und Planungsbüro zu betreiben, um in gemeinsamer Selbsthilfe zu Gunsten der Genossenschafter Architektur- und Planungsdienstleistungen zu erbringen. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Grundstücke erwerben oder veräussern und sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck beteiligen sowie Zweigniederlassungen eröffnen.