Die Gesellschaft bezweckt die Projektierung, Durchführung und Leitung von Hochbauten jeder Art in eigener Regie oder im Werkvertrag, Beratungen im Zusammenhang mit Hochbauprojekten sowie Bauherrenvertretungen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern.