Erwerb, Ueberbauung, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art in irgend einer Form beteiligen oder selber solche gründen sowie alle Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihn zu fördern.