Bezweckt nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit die Förderung von Handel und Wirtschaft zwischen Deutschland einerseits, der Schweiz und Liechtenstein andererseits; berät, vermittelt und informiert über alle Gebiete der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und schlichtet bei auftretenden Schwierigkeiten; unterhält fortlaufend Fühlung mit den Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen dieser Länder; befasst sich nicht mit Politik; kann Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.