Betrieb eines Architekturbüros; kann alle damit verbundenen Aufgaben erfüllen, insbesondere auch als Generalunternehmerin tätig sein; Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften auf eigene oder fremde Rechnung; Kauf und Verkauf von überbauten und unüberbauten Grundstücken; Erwerb und Verwaltung von Grundpfandforderungen; ist berechtigt, sich an Unternehmungen der gleichen oder verwandter Branchen zu beteiligen und solche zu erwerben oder zu errichten.