Errichtung und Führung politisch und konfessionell neutraler Alters- und Pflegeheime sowie anderer Institutionen, in welchen betagten und/oder pflegebedürftigen Personen beiderlei Geschlechts gegen Entgelt Unterkunft, Verpflegung, Pflege und andere Dienste angeboten werden. Binninger Einwohnerinnen und Einwohner oder Personen, welche mit der Gemeinde Binningen besonders verbunden sind, geniessen bei der Aufnahme den Vorzug. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme.