Durchführung eines ständigen Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer und aller damit verbundenen Nebenaufgaben. Die Aufgaben werden in der Verordnung über die Unterstützung des Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGKV), im BGK-Reglement und in technischen Weisungen geregelt. Die BGK unterstützt die Kantonstierärzte bei der Bekämpfung von offiziellen Seuchen der Kleinwiederkäuer.