Im öffentlichen Interesse der Jurafussregion Erwerb, Erstellung, Betrieb und Unterhalt eines Regionalflugplatzes in Grenchen sowie Betrieb einer Flugschule und Ausführung von gewerbsmässigen Flügen im nicht regelmässigen Luftverkehr und zwar unter Beibehaltung des schweizerischen Charakters. Den Betrieb einer Flugschule und die Ausführung von gewerbsmässigen Flügen im nicht regelmässigen Flugverkehr kann der Verwaltungsrat gegen angemessene Entschädigung an Dritte übertragen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften kaufen, belasten und veräussern.