Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Investitionen an Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, besitzen oder weiterveräussern.