Herstellung von Software für Personal-Computer und Erbringung aller Dienstleistungen, die zum Betrieb von Personal-Computer notwendig sind; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Liegenschaften erwerben und verkaufen.