Betrieb eines professionellen Theaters für die Region Zentralschweiz; gestützt auf Art. 7a des kantonalen Kulturförderungsgesetzes bilden Kanton und Stadt Luzern den Zweckverband "Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern" - dieser umschreibt den Leistungsauftrag für die Stiftung Luzerner Theater und stellt hiefür den Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand zur Verfügung.