Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Hoch- und Tiefbauunternehmung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen gründen oder erwerben. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte zu tätigen, die mit dem Hauptzweck in irgendeinem Zusammenhang stehen oder diesen fördern können.