Betrieb von Bankgeschäften in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Raiffeisen, insbesondere Entgegennahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinlagen, Hypothekar- und Kreditgeschäfte, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, und indifferente Geschäfte, insbesondere Wertschriftengeschäfte.