Betrieb von Bankgeschäften in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes Raiffeisens, insbesondere Entgegennahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinlagen; Hypothekar- und Kreditgeschäfte; Abwicklung des Zahlungsverkehrs, und indiffirente Geschäfte, insbesondere Wertschriftengeschäfte.