Betrieb von Bankgeschäften in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Raiffeisen, insbesondere Entgegen-nahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinla-gen, Hypothekar- und Kreditgeschäfte, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und indifferente Geschäfte, insbesondere Wertschriftengeschäfte.