Der Zweck der Genossenschaft ist die Abgabe von Wohnungen und Häusern zum Kauf oder zur Miete, auf der Basis der Selbstkosten, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung und die Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder im Baurecht. Jede Spekulation mit Bauland oder Wohnhäusern ist ausgeschlossen