Die Pensionskasse bezweckt die Versicherung der Mitarbeitenden der Zürcher Kantonalbank sowie der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen, welche sich mittels eines schriftlichen Anschlussvertrages an die Pensionskasse angeschlossen haben, (nachfolgend Bank genannt) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod im Rahmen des BVG. Die Pensionskasse kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.