die Genossenschaft bezweckt: - die Dorfbrunnen zu erhalten; - das Eigentumsrecht an den Dorfbrunnen wahrzunehmen; - die Brunnentröge nebst Zubehör in angemessenem Zustand zu unterhalten; - für alle Haushaltungen und Personen, welche die Brunnen benützen wollen, eine bestimmte Vorschrift und eine richtige Ordnung festzusetzen.