Gewährung von Darlehen an immatrikulierte Studierende der Universität Zürich zur Durchführung und zum Abschluss ihrer Studien. Ausnahmsweise können auch nicht mehr immatrikulierte Studierende und Doktoranden, die vor dem Abschluss stehen, ein Darlehen erhalten. Die Stiftungsurkunde enthält weitere Bestimmungen, wie dieser Zweck erreicht werden kann.