Führung von Wohngruppen sowie einer eigenen Schule mit folgenden Zielen: Wiedereingliederung verhaltensauffälliger Mädchen und Knaben im Oberstufenalter; Oberstufenschulabschluss; Weiterbetreuung nach Schulabschluss bis zur Beendigung der Ausbildung, spätestens bis zur Vollendung des 20. Altersjahres.