Beschaffung und Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen zur Vermietung unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht und in gemeinsamer Selbsthilfe; Förderung des Wohnungsbaues im Sinne des eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) sowie entsprechender kantonaler Erlasse; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen.