Erstellung, Kauf und Vermietung preisgünstiger Wohnungen. Der Zweck soll erfüllt werden durch: a) Übernahme von Bauland zu Eigentum oder im Baurecht; b) Erstellung oder Erwerb von Wohngebäuden; c) Vermietung der Wohnungen an die Genossenschafter und andere Bewerber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft. Jegliche Spekulation mit Bauland oder Wohnhäusern ist ausgeschlossen.