Die Genossenschaft bezweckt auf gemeinschaftlicher Basis die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.