Bezweckt die Sicherstellung der touristischen Information, Werbung und Amination; die Ausführung der ihm mit seinem Einverständnis von der Gemeinde übertragenen Aufgaben; die Erarbeitung und Durchsetzung der lokalen Tourismuspolitik in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat; die Förderung und die Unterstützung der touristischen Ausstattung und des Tourismus auf dem Gemeindegebiet; die Erhebung der Tourismustaxen und deren korrekte Verwendung.