Erbringung aller Dienstleistungen, die zum Tätigkeitsbereich einer Luftfahrt- und einer Industriebedarfsgesellschaft gehören, mit Einschluss von Beratung, Projektleitung, des Vertriebs von Fliegerausrüstung sowie von Funkgeräten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, verwandte Geschäftszweige angliedern und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern.