Die Genossenschaft bezweckt die Erhaltung und Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder durch die Verwaltung und die Werterhaltung von eigenen und eventuell auch von gemieteten Liegenschaften, die Beteiligung an Gesellschaften, welche eine Handels-, Produktions- und Dienstleistungstätigkeit für die Landwirtschaft ausüben. Die Genossenschaft ist berechtigt, Liegenschaften zu kaufen und zu veräussern.