Die Genossenschaft betreibt ein Versorgungsnetz und beliefert im definierten Gebiet ihre Kunden mit elektrischer Energie. Im Weiteren kann sie Produkte anbieten, Dienstleistungen erbringen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern. Die Gebietsabgrenzung richtet sich nach dem durch den Regierungsrat geografisch festgesetzten Netzgebiet.