Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller in den Aufgabenkreis einer Verwaltungsgesellschaft fallenden Arbeiten, insbesondere die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, den Erwerb, die Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften und Sachen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann für eigene wie für fremde Rechnung handeln.